Ihr Bürgermeister der Stadt Verl
Der Verler Bürgermeister und das
"Korruptionsbekämpfungsgesetz"
Als Bürgermeister und Bürger der Stadt Verl hat
der offene Umgang mit der sensiblen Thematik
"Korruption und Korruptionsprävention in
Kommunen" für mich einen hohen Stellenwert.
Meiner Informationspflicht über meine
Nebentätigkeiten gegenüber dem Rat der Stadt
Verl komme ich entsprechend der gesetzlichen
Regelung selbstverständlich nach. Ich möchte
jedoch im Sinne einer weiteren Transparenz die
nachfolgenden Angaben allen interessierten
Bevölkerungskreisen offenlegen.
Folgende genehmigungspflichtige und nicht
genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten im
öffentlichen Dienst werden gegen eine
Aufwandsentschädigung bzw. Sitzungsgeld
ausgeübt:
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Mitglied im Kommunalbeirat bei
Vereinigte Gas- und Wasserversorgung
GmbH
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Mitglied im Kommunalbeirat GVV-
Kommunalversicherung VVaG
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Mitglied des Aufsichtsrates bei
Kommunale Haus und Wohnen GmbH,
Rheda-Wiedenbrück
•
Mitglied des Beirates Regio IT
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Mitglied der Vertreterversammlung der
Unfallkasse NRW
•
Mitglied des Aufsichtsrates bei
Kommunale Haus und Wohnen GmbH
•
Mitglied des Verwaltungsausschusses des
Zweckverbandes infokom Gütersloh
Tätigkeiten ohne Aufwandsentschädigung:
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Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerk
Verl GmbH
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Aufsichtsratsvorsitzender der
Wasserversorgung Verl GmbH Co. KG ab
01.01.2021
•
Stellv. Aufsichtsratsvorsitzender der
Wasserwerk Mühlgrund GmbH Co. KG ab
01.01.2021
•
Mitglied der Gesellschafterversammlung
Kommunale Beteiligung Lokalfunk Kreis
Gütersloh
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Mitglied der Gesellschafterversammlung
Wirtschaftsförderungs-GmbH-pro
Wirtschaft GT
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Mitglied der Gesellschafterversammlung
der Verler Immobilien- und
Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH
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Mitglied der Verbandsversammlung des
Zweckverbandes infokom Gütersloh
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Mitglied der Mitgliederversammlung des
NRW Städte- und Gemeindebundes
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Mitglied des Kuratoriums des St.-Anna-
Hauses
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Mitglied im Anlagebeirat für
Finanzanlagen
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Stellv. Mitglied der Hauptversammlung
der RWE AG
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Stellv. Mitglied des Vorstandes des „MINT-
Technikums e. V.“
•
Stellv. Mitglied der Verbandsversammlung
des Zweckverbands VHS Verl-
Harsewinkel-Schloß Holte-Stukenbock
Darüber hinaus bin ich
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Verwalter für drei kleinere Objekte nach
dem Wohnungseigentumsgesetz
•
Rechtsanwalt mit ruhender Zulassung;
das heißt, die Rechtsanwaltstätigkeit,
die ich vor der Wahl zum Bürgermeister
ausgeübt habe, wird derzeit nicht
fortgesetzt
Außerdem bestehen folgende
ehrenamtliche Tätigkeiten: